Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2015-12-22, 13 Sa 957/15

13 Sa 957/15Arbeitsgericht22.12.2015

Regest

Einzelfallentscheidung zu einer außerordentlichen Kündigung, die der Arbeitgeber damit begründet hat, der Arbeitnehmer habe eine Tätlichkeit begangen.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 13 Sa 957/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-12-22

Aktenzeichen: 13 Sa 957/15

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2015:1222.13SA957.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Kammer

Normen: BGB § 626

Leitsätze

Einzelfallentscheidung zu einer außerordentlichen Kündigung, die der Arbeitgeber damit begründet hat, der Arbeitnehmer habe eine Tätlichkeit begangen.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 31.07.2015 - 11 Ca 1836/15 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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