Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2016-02-10, 7 TaBV 63/15

7 TaBV 63/15Arbeitsgericht10.02.2016

Regest

Bei unternehmensübergreifenden Matrixstrukturen kann allein die organisatorische Maßnahme der Bestellung eines Mitarbeiters zum Vorgesetzten zur Eingliederung des Vorgesetzten in den Betrieb führen. Ob ein solcher Vorgesetzter leitender Angestellter ist, ist unternehmens- und nicht konzernbezogen zu ermitteln (Anschluss an die Entscheidung des LAG Baden-Württemberg vom 28.05.2014, 4 TaBV 7/13).

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 7 TaBV 63/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-02-10

Aktenzeichen: 7 TaBV 63/15

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2016:0210.7TABV63.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Kammer

Leitsätze

Bei unternehmensübergreifenden Matrixstrukturen kann allein die organisatorische Maßnahme der Bestellung eines Mitarbeiters zum Vorgesetzten zur Eingliederung des Vorgesetzten in den Betrieb führen. Ob ein solcher Vorgesetzter leitender Angestellter ist, ist unternehmens- und nicht konzernbezogen zu ermitteln (Anschluss an die Entscheidung des LAG Baden-Württemberg vom 28.05.2014, 4 TaBV 7/13).

Tenor

I.

Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Essen vom 23.04.2015, 1 BV 87/14, wird zurückgewiesen.

II.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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