7 TaBV 63/15•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2016-02-10, 7 TaBV 63/15
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2016-02-10, 7 TaBV 63/15
7 TaBV 63/15Arbeitsgericht10.02.2016
Regest
Bei unternehmensübergreifenden Matrixstrukturen kann allein die organisatorische Maßnahme der Bestellung eines Mitarbeiters zum Vorgesetzten zur Eingliederung des Vorgesetzten in den Betrieb führen. Ob ein solcher Vorgesetzter leitender Angestellter ist, ist unternehmens- und nicht konzernbezogen zu ermitteln (Anschluss an die Entscheidung des LAG Baden-Württemberg vom 28.05.2014, 4 TaBV 7/13).
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 7 TaBV 63/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-02-10
Aktenzeichen: 7 TaBV 63/15
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2016:0210.7TABV63.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Kammer
Leitsätze
Bei unternehmensübergreifenden Matrixstrukturen kann allein die organisatorische Maßnahme der Bestellung eines Mitarbeiters zum Vorgesetzten zur Eingliederung des Vorgesetzten in den Betrieb führen. Ob ein solcher Vorgesetzter leitender Angestellter ist, ist unternehmens- und nicht konzernbezogen zu ermitteln (Anschluss an die Entscheidung des LAG Baden-Württemberg vom 28.05.2014, 4 TaBV 7/13).
Tenor
I.
Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Essen vom 23.04.2015, 1 BV 87/14, wird zurückgewiesen.
II.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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