Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2016-03-04, 10 TaBV 102/15

10 TaBV 102/15Arbeitsgericht04.03.2016

Regest

kein Leitsatz

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 10 TaBV 102/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-03-04

Aktenzeichen: 10 TaBV 102/15

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2016:0304.10TABV102.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Kammer

Leitsätze

kein Leitsatz

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 29.07.2015 - 3 BV 15/15 - wird zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

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