12 Sa 1153/15•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2016-04-06, 12 Sa 1153/15
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2016-04-06, 12 Sa 1153/15
12 Sa 1153/15Arbeitsgericht06.04.2016
Regest
Der Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet einer unbilligen Versetzung an einen anderen Ort vorläufig bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Verbindlichkeit der Versetzung zu befolgen (entgegen BAG 22.02.2012 - 5 AZR 249/11, juris Rn. 24).
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 12 Sa 1153/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-04-06
Aktenzeichen: 12 Sa 1153/15
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2016:0406.12SA1153.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Kammer
Normen: § 99 BetrVG; § 315 BGB; § 106, 121 GewO; §§ 32, 124 SeeArbG; §§ 256, 259 ZPO
Leitsätze
Der Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet einer unbilligen Versetzung an einen anderen Ort vorläufig bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Verbindlichkeit der Versetzung zu befolgen (entgegen BAG 22.02.2012 - 5 AZR 249/11, juris Rn. 24).
Tenor
I.Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 08.09.2015 - 15 Ca 3000/15 - abgeändert und zur Klarstellung im Hauptsacheausspruch wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger mit Dienstsitz E. weiter zu beschäftigen.
II.Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
III.Die Revision wird zugelassen.
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