Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2016-04-18, 5 Ta 165/16

5 Ta 165/16Arbeitsgericht18.04.2016

Regest

Zum Aufhebungstatbestand des § 124 Abs. 1 Ziff. 4 ZPO und dem insoweit maßgeblichen Grad des Verschuldens bei unterlassener Mitteilung einer Verbesserung der Vermögensverhältnisse.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 5 Ta 165/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-04-18

Aktenzeichen: 5 Ta 165/16

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2016:0418.5TA165.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Kammer

Normen: § 120 a Abs. 2 ZPO, § 124 Abs. 1 Ziff. 4 ZPO

Leitsätze

Zum Aufhebungstatbestand des § 124 Abs. 1 Ziff. 4 ZPO und dem insoweit maßgeblichen Grad des Verschuldens bei unterlassener Mitteilung einer Verbesserung der Vermögensverhältnisse.

Tenor

Die sofortige Beschwerde der klagenden Partei gegen den Prozesskostenhilfebeschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 26.02.2016 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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