11 Sa 1249/15•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2016-04-21, 11 Sa 1249/15
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2016-04-21, 11 Sa 1249/15
11 Sa 1249/15Arbeitsgericht21.04.2016
Regest
Zur Berechnung der nach § 37 Abs. 4 S. 1 BetrVG für die Bemessung des Arbeitsentgelts eines Betriebsratsmitglieds maßgeblichen Vergleichsentgelts bei kleinen Vergleichsgruppen (vgl. auch BAG vom 19.01.2005 - 7 AZR 208/04 und LAG Düsseldorf vom 18.03.2016 - 10 Sa 929/15).
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 11 Sa 1249/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-04-21
Aktenzeichen: 11 Sa 1249/15
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2016:0421.11SA1249.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Kammer
Normen: § 37 Abs. 4 S. 1 BetrVG
Leitsätze
Zur Berechnung der nach § 37 Abs. 4 S. 1 BetrVG für die Bemessung des Arbeitsentgelts eines Betriebsratsmitglieds maßgeblichen Vergleichsentgelts bei kleinen Vergleichsgruppen (vgl. auch BAG vom 19.01.2005 - 7 AZR 208/04 und LAG Düsseldorf vom 18.03.2016 - 10 Sa 929/15).
Tenor
- Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 05.10.2015 - 4 Ca 814/15 - abgeändert:
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger rückwirkend ab dem 01.01.2014 eine um 70,95 € brutto erhöhte monatliche Vergütung zu zahlen.
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Die Kosten des Rechtsstreites hat die Beklagte zu tragen.
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Die Revision wird zugelassen.
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