Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2016-04-21, 11 Sa 1249/15

11 Sa 1249/15Arbeitsgericht21.04.2016

Regest

Zur Berechnung der nach § 37 Abs. 4 S. 1 BetrVG für die Bemessung des Arbeitsentgelts eines Betriebsratsmitglieds maßgeblichen Vergleichsentgelts bei kleinen Vergleichsgruppen (vgl. auch BAG vom 19.01.2005 - 7 AZR 208/04 und LAG Düsseldorf vom 18.03.2016 - 10 Sa 929/15).

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 11 Sa 1249/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-04-21

Aktenzeichen: 11 Sa 1249/15

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2016:0421.11SA1249.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Kammer

Normen: § 37 Abs. 4 S. 1 BetrVG

Leitsätze

Zur Berechnung der nach § 37 Abs. 4 S. 1 BetrVG für die Bemessung des Arbeitsentgelts eines Betriebsratsmitglieds maßgeblichen Vergleichsentgelts bei kleinen Vergleichsgruppen (vgl. auch BAG vom 19.01.2005 - 7 AZR 208/04 und LAG Düsseldorf vom 18.03.2016 - 10 Sa 929/15).

Tenor

  1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 05.10.2015 - 4 Ca 814/15 - abgeändert:

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger rückwirkend ab dem 01.01.2014 eine um 70,95 € brutto erhöhte monatliche Vergütung zu zahlen.

  1. Die Kosten des Rechtsstreites hat die Beklagte zu tragen.

  2. Die Revision wird zugelassen.

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