9 Sa 29/16•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2016-05-02, 9 Sa 29/16
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2016-05-02, 9 Sa 29/16
9 Sa 29/16Arbeitsgericht02.05.2016
Regest
1) Der Arbeitgeber, der auf die Bundesagentur nach § 115 SGB X übergegangene Lohnansprüche nicht erfüllt, behält nicht Teile des dem Arbeitnehmer zustehenden Entgeltes im Sinne des § 266 a Abs. 3 StGB ein. Er erfüllt damit nur eine eigene gegenüber der Bundesagentur bestehende Pflicht nicht. 2) Wird der Bescheid über die Bewilligung vom Arbeitslosengeld nachträglich wieder aufgehoben, entfällt der ursprünglich eingetretene gesetzliche Anspruchsübergang nach § 115 SGB X nicht "automatisch". Es ist eine Rückabtretung erforderlich.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 9 Sa 29/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-05-02
Aktenzeichen: 9 Sa 29/16
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2016:0502.9SA29.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Kammer
Normen: § 115 SGB X; § 823 Abs. 2 GBG i. V. m- § 266 a Abs. 3 StGB; § 266 a Abs. 3 StGB
Leitsätze
-
Der Arbeitgeber, der auf die Bundesagentur nach § 115 SGB X übergegangene Lohnansprüche nicht erfüllt, behält nicht Teile des dem Arbeitnehmer zustehenden Entgeltes im Sinne des § 266 a Abs. 3 StGB ein. Er erfüllt damit nur eine eigene gegenüber der Bundesagentur bestehende Pflicht nicht.
-
Wird der Bescheid über die Bewilligung vom Arbeitslosengeld nachträglich wieder aufgehoben, entfällt der ursprünglich eingetretene gesetzliche Anspruchsübergang nach § 115 SGB X nicht "automatisch". Es ist eine Rückabtretung erforderlich.
Tenor
1.Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Krefeld vom 25.11.2015, AZ 3 Ca 804/15 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
2.Die Revision wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.