4 Sa 1428/15•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2016-06-15, 4 Sa 1428/15
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2016-06-15, 4 Sa 1428/15
4 Sa 1428/15Arbeitsgericht15.06.2016
Regest
1. Gemäß § 19 Abs. 7 Satz 4 TV-BA ist eine Veränderung der Entwicklungsstufe in der bisherigen Tätigkeitsebene "im Monat der Höhergruppierung" zu berücksichtigen. Damit ist der Kalendermonat gemeint. 2. Dies gilt ebenso für die Regelung in Ziffer 35 der Durchführungsanweisungen der Bundesagentur für Arbeit zu § 19 Abs. 7 TV-BA.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 4 Sa 1428/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-06-15
Aktenzeichen: 4 Sa 1428/15
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2016:0615.4SA1428.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Normen: Tarifvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Bundesagentur für Arbeit (TV-BA)
Leitsätze
-
Gemäß § 19 Abs. 7 Satz 4 TV-BA ist eine Veränderung der Entwicklungsstufe in der bisherigen Tätigkeitsebene "im Monat der Höhergruppierung" zu berücksichtigen. Damit ist der Kalendermonat gemeint.
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Dies gilt ebenso für die Regelung in Ziffer 35 der Durchführungsanweisungen der Bundesagentur für Arbeit zu § 19 Abs. 7 TV-BA.
Tenor
I.
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 11.11.2015 abgeändert und die Klage abgewiesen.
II.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
III.
Die Revision wird zugelassen.
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