Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2016-07-25, 9 Sa 31/16

9 Sa 31/16Arbeitsgericht25.07.2016

Regest

Rechtlicher Ausgangspunkt für die Entstehung eines Ersatzanspruchs für untergegangene Urlaubsansprüche ist der Verzug des Arbeitgebers. Der Urlaubsanspruch geht mit Ablauf des Übertragungszeitraumes unter. Erforderlich ist deshalb ein vorhergehendes Urlaubsverlangen des Arbeitnehmers, weil dem Arbeitgeber nicht die Pflicht obliegt, dem Arbeitnehmer Urlaub zu erteilen. Dies ergibt sich bereits aus der gesetzlichen Konstruktion des Urlaubs als Anspruch, § 194 BGB. Dem stehen auch europarechtliche Vorgaben nicht entgegen.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 9 Sa 31/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-07-25

Aktenzeichen: 9 Sa 31/16

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2016:0725.9SA31.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Kammer

Normen: § 7 Abs. 4 BUrlG; §§ 280 Abs. 1, 283 BGB; § 194 BGB

Leitsätze

Rechtlicher Ausgangspunkt für die Entstehung eines Ersatzanspruchs für untergegangene Urlaubsansprüche ist der Verzug des Arbeitgebers. Der Urlaubsanspruch geht mit Ablauf des Übertragungszeitraumes unter. Erforderlich ist deshalb ein vorhergehendes Urlaubsverlangen des Arbeitnehmers, weil dem Arbeitgeber nicht die Pflicht obliegt, dem Arbeitnehmer Urlaub zu erteilen. Dies ergibt sich bereits aus der gesetzlichen Konstruktion des Urlaubs als Anspruch, § 194 BGB. Dem stehen auch europarechtliche Vorgaben nicht entgegen.

Tenor

1.Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 09.12.2015, Az. 6 Ca 2280/15 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2.Die Revision wird zugelassen.

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