Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2016-08-25, 5 Sa 384/16

5 Sa 384/16Arbeitsgericht25.08.2016

Regest

Eine arbeitsvertragliche Klausel "Dieser Arbeitsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen" kann ohne Hinzutreten besonderer Umstände regelmäßig nicht dahin ausgelegt werden, dass ein unbefristetes Arbeitsverhältnis begründet werden sollte, welches einer nachträglichen Befristung durch spätere tarifliche oder betriebliche Altersgrenzenregelungen nicht mehr zugänglich ist.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 5 Sa 384/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-08-25

Aktenzeichen: 5 Sa 384/16

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2016:0825.5SA384.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Kammer

Leitsätze

Eine arbeitsvertragliche Klausel "Dieser Arbeitsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen" kann ohne Hinzutreten besonderer Umstände regelmäßig nicht dahin ausgelegt werden, dass ein unbefristetes Arbeitsverhältnis begründet werden sollte, welches einer nachträglichen Befristung durch spätere tarifliche oder betriebliche Altersgrenzenregelungen nicht mehr zugänglich ist.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 23.03.2016 - 8 Ca 5756/15 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.