11 Sa 705/15•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2016-09-08, 11 Sa 705/15
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2016-09-08, 11 Sa 705/15
11 Sa 705/15Arbeitsgericht08.09.2016
Regest
Sinn und Zweck des § 17 KSchG verlangen es nicht, dass Zeitarbeitnehmer bei der Bestimmung der Betriebsgröße berücksichtigt werden.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 11 Sa 705/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-09-08
Aktenzeichen: 11 Sa 705/15
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2016:0908.11SA705.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Kammer
Normen: § 17 KSchG
Leitsätze
Sinn und Zweck des § 17 KSchG verlangen es nicht, dass Zeitarbeitnehmer bei der Bestimmung der Betriebsgröße berücksichtigt werden.
Tenor
1.Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 11.06.2015 - 1 Ca 3390/14 abgeändert und festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 21.11.2014 - zugegangen am 24.11.2014 - nicht aufgelöst worden ist.
2.Die Kosten des Rechtsstreites haben die Klägerin zu ¼ und die Beklagte zu ¾ zu tragen.
3.Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.