9 Sa 809/16•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2017-03-06, 9 Sa 809/16
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2017-03-06, 9 Sa 809/16
9 Sa 809/16Arbeitsgericht06.03.2017
Regest
Wird in einem Arbeitsvertrag die Geltung von näher konkretisierten Tarifverträgen mit der Einschränkung "soweit sie für den Arbeitgeber verbindlich sind" vereinbart, handelt es sich auch nach den seit dem 01.01.2002 geltenden Beurteilungsmaßstäben um eine Gleichstellungsabrede.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 9 Sa 809/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-03-06
Aktenzeichen: 9 Sa 809/16
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2017:0306.9SA809.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Kammer
Normen: ./.
Leitsätze
Wird in einem Arbeitsvertrag die Geltung von näher konkretisierten Tarifverträgen mit der Einschränkung "soweit sie für den Arbeitgeber verbindlich sind" vereinbart, handelt es sich auch nach den seit dem 01.01.2002 geltenden Beurteilungsmaßstäben um eine Gleichstellungsabrede.
Tenor
1.Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 29.08.2016, Az.: 2 Ca 2485/16 abgeändert und die Klage abgewiesen.
2.Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
3.Die Revision wird für die Klägerin zugelassen.
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