6 Sa 982/16•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2017-03-17, 6 Sa 982/16
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2017-03-17, 6 Sa 982/16
6 Sa 982/16Arbeitsgericht17.03.2017
Regest
Wird in einem Arbeitsvertrag die Geltung von näher konkretisierten Tarifverträgen mit der Einschränkung "soweit sie für den Arbeitgeber verbindlich sind" vereinbart, handelt es sich auch nach den seit dem 01.01.2002 geltenden Beurteilungsmaßstäben um eine Gleichstellungsabrede.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 6 Sa 982/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-03-17
Aktenzeichen: 6 Sa 982/16
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2017:0317.6SA982.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer
Normen: § 1 TVG, § 4 Abs. 1 TVG
Leitsätze
Wird in einem Arbeitsvertrag die Geltung von näher konkretisierten Tarifverträgen mit der Einschränkung "soweit sie für den Arbeitgeber verbindlich sind" vereinbart, handelt es sich auch nach den seit dem 01.01.2002 geltenden Beurteilungsmaßstäben um eine Gleichstellungsabrede.
Tenor
| I. | Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 20.10.2016 - AZ: 5 Ca 1364/16 - wird zurückgewiesen. |
|---|
| II. | Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen. |
|---|---|
| III. | Die Revision wird zugelassen. |
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.