Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2017-03-17, 6 Sa 982/16

6 Sa 982/16Arbeitsgericht17.03.2017

Regest

Wird in einem Arbeitsvertrag die Geltung von näher konkretisierten Tarifverträgen mit der Einschränkung "soweit sie für den Arbeitgeber verbindlich sind" vereinbart, handelt es sich auch nach den seit dem 01.01.2002 geltenden Beurteilungsmaßstäben um eine Gleichstellungsabrede.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 6 Sa 982/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-03-17

Aktenzeichen: 6 Sa 982/16

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2017:0317.6SA982.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Kammer

Normen: § 1 TVG, § 4 Abs. 1 TVG

Leitsätze

Wird in einem Arbeitsvertrag die Geltung von näher konkretisierten Tarifverträgen mit der Einschränkung "soweit sie für den Arbeitgeber verbindlich sind" vereinbart, handelt es sich auch nach den seit dem 01.01.2002 geltenden Beurteilungsmaßstäben um eine Gleichstellungsabrede.

Tenor

I.Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 20.10.2016 - AZ: 5 Ca 1364/16 - wird zurückgewiesen.
II.Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
III.Die Revision wird zugelassen.

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