11 Sa 248/16•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2017-04-20, 11 Sa 248/16
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2017-04-20, 11 Sa 248/16
11 Sa 248/16Arbeitsgericht20.04.2017
Regest
Für die Arbeitszeitverringerung gemäß § 6.1 Abs. 2 Satz 1 b TVöD-K ist der individuelle Dienstplan des einzelnen Mitarbeiters maßgebend.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 11 Sa 248/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-04-20
Aktenzeichen: 11 Sa 248/16
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2017:0420.11SA248.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Kammer
Normen: § 6.1 Abs. 2 Satz 1 b TVöD-K
Leitsätze
Für die Arbeitszeitverringerung gemäß § 6.1 Abs. 2 Satz 1 b TVöD-K ist der individuelle Dienstplan des einzelnen Mitarbeiters maßgebend.
Tenor
1.Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 15.02.2016 - 2 Ca 5978/15 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
2.Die Revision wird zugelassen.
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