11 Sa 1322/15•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2017-04-27, 11 Sa 1322/15
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2017-04-27, 11 Sa 1322/15
11 Sa 1322/15Arbeitsgericht27.04.2017
Regest
Vermittelte Mitgliedschaft in dem tarifvertragsschließenden Arbeitgeberverband (Spitzenverband) dadurch, dass der örtliche Arbeitgeberverband Mitglied in dem gemäß § 2 Abs. 3 TVG tarifvertragsschließenden Spitzenverband ist. Örtlicher Arbeitgeberverband bestimmt kraft seiner Satzungsautonomie, die durch die Vereinigungsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 GG geschützt ist, sein Verbandsgebiet und damit das Gebiet, in dem der durch den Spitzenverband abgeschlossene Tarifvertrag zu einer Tarifbindung gemäß § 3 Abs. 1 TVG führen kann.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 11 Sa 1322/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-04-27
Aktenzeichen: 11 Sa 1322/15
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2017:0427.11SA1322.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Kammer
Normen: § 2 Abs. 3 TVG; § 3 Abs. 1 TVG; § 4 Abs. 1 TVG
Leitsätze
Vermittelte Mitgliedschaft in dem tarifvertragsschließenden Arbeitgeberverband (Spitzenverband) dadurch, dass der örtliche Arbeitgeberverband Mitglied in dem gemäß § 2 Abs. 3 TVG tarifvertragsschließenden Spitzenverband ist.
Örtlicher Arbeitgeberverband bestimmt kraft seiner Satzungsautonomie, die durch die Vereinigungsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 GG geschützt ist, sein Verbandsgebiet und damit das Gebiet, in dem der durch den Spitzenverband abgeschlossene Tarifvertrag zu einer Tarifbindung gemäß § 3 Abs. 1 TVG führen kann.
Tenor
1.Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 01.10.2015 - 6 Ca 1591/15 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
2.Die Revision wird zugelassen.
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