12 Sa 935/16•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2017-05-03, 12 Sa 935/16
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2017-05-03, 12 Sa 935/16
12 Sa 935/16Arbeitsgericht03.05.2017
Regest
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Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 12 Sa 935/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-05-03
Aktenzeichen: 12 Sa 935/16
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2017:0503.12SA935.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Kammer
Normen: -
Leitsätze
Tenor
I.Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 21.10.2016 - 3 Ca 1664/16 - teilweise abgeändert und in der Hauptsache zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:
1.Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.903,06 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.04.2016 zu zahlen.
2.Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere 84,75 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.04.2016 zu zahlen.
3.Es wird festgestellt, dass auf das Arbeitsverhältnis der Parteien die jeweils gültigen Gehaltstarifverträge des Nordrhein-Westfälischen Einzelhandels mit der Gehaltsgruppe II nach dem 5. Tätigkeitsjahr Anwendung finden.
4.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II.Die weitergehende Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.
III.Die gerichtlichen Kosten der ersten Instanz werden der Klägerin und der Beklagten zu jeweils 50 % auferlegt. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 42 % und die Beklagte zu 58 %.
IV.Die Revision wird für die Beklagte zugelassen. Für die Klägerin wird sie nicht zugelassen.
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