13 Ta 584/16•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2017-05-22, 13 Ta 584/16
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2017-05-22, 13 Ta 584/16
13 Ta 584/16Arbeitsgericht22.05.2017
Regest
Wird vor dem Arbeitsgericht ein Teil der Streitgegenstände vor streitiger Verhandlung zurückgenommen und schließen die Parteien nach streitiger Verhandlung über den verbleibenen Teil einen Vergleich, so fällt keine Verfahrensgebühr nach KV Nr. 8210 ff. GKG an.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 13 Ta 584/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-05-22
Aktenzeichen: 13 Ta 584/16
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2017:0522.13TA584.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Kammer
Normen: GKG Anlage 1 Vorbemerkung 8
Leitsätze
Wird vor dem Arbeitsgericht ein Teil der Streitgegenstände vor streitiger Verhandlung zurückgenommen und schließen die Parteien nach streitiger Verhandlung über den verbleibenen Teil einen Vergleich, so fällt keine Verfahrensgebühr nach KV Nr. 8210 ff. GKG an.
Tenor
Auf die Beschwerde der Kostenschuldnerin vom 06.09.2016 wird der (richterliche) Zurückweisungs-Beschluss des Arbeitsgerichts Essen vom 31.08.2016 - 4 Ca 3145/15 - aufgehoben.
Auf die Erinnerung der Kostenschuldnerin vom 19.05.2016 wird der Kostenansatz in der Gerichtskostenrechnung vom 08.03.2016 in der unter dem 07.07.2016 abgeänderten Fassung (Kassenzeichen X100024599430X) aufgehoben.
Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
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