4 Sa 15/17•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2017-08-16, 4 Sa 15/17
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2017-08-16, 4 Sa 15/17
4 Sa 15/17Arbeitsgericht16.08.2017
Regest
Das Entschädigungsverlangen eines Bewerbers/einer Bewerberin nach § 15 Abs. 2 AGG kann rechtsmissbräuchlich (§ 242 BGB) sein, wenn die Bewerbung nicht auf den Erhalt der ausgeschriebenen Stelle, sondern allein auf die Geltendmachung einer Entschädigung zielte (BAG 11.08.2016 - 8 AZR 809/14). hier: Einzelfall eines rechtsmissbräuchlichen Entschädigungsverlangens nach Zurückverweisung durch das BAG.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 4 Sa 15/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-08-16
Aktenzeichen: 4 Sa 15/17
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2017:0816.4SA15.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Normen: §§ 138 Abs. 2, 286 Abs. 1 ZPO; §§ 6, Abs. 1 S. 2, 15 Abs. 2 AGG; § 242 BGB
Leitsätze
Das Entschädigungsverlangen eines Bewerbers/einer Bewerberin nach § 15 Abs. 2 AGG kann rechtsmissbräuchlich (§ 242 BGB) sein, wenn die Bewerbung nicht auf den Erhalt der ausgeschriebenen Stelle, sondern allein auf die Geltendmachung einer Entschädigung zielte (BAG 11.08.2016 - 8 AZR 809/14).
hier: Einzelfall eines rechtsmissbräuchlichen Entschädigungsverlangens nach Zurückverweisung durch das BAG.
Tenor
- Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des
Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 14.02.2014 - 14 Ca 3500/13 - wird kostenpflichtig zurück-gewiesen.
2.Die Revision wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.