Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2017-08-25, 12 TaBV 42/17

12 TaBV 42/17Arbeitsgericht25.08.2017

Regest

Im Verfahren gemäß § 100 ArbGG kommt die Durchführung einer Beweisaufnahme nicht in Betracht.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 12 TaBV 42/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-08-25

Aktenzeichen: 12 TaBV 42/17

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2017:0825.12TABV42.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 12. Kammer

Normen: § 83 Abs. 3 ArbGG, § 100 ArbGG

Leitsätze

Im Verfahren gemäß § 100 ArbGG kommt die Durchführung einer Beweisaufnahme nicht in Betracht.

Tenor

Die Beschwerde der Beteiligten zu 2) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 27.06.2017 - 6 BV 109/17 - wird zurückgewiesen.

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