12 TaBV 42/17•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2017-08-25, 12 TaBV 42/17
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2017-08-25, 12 TaBV 42/17
12 TaBV 42/17Arbeitsgericht25.08.2017
Regest
Im Verfahren gemäß § 100 ArbGG kommt die Durchführung einer Beweisaufnahme nicht in Betracht.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 12 TaBV 42/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-08-25
Aktenzeichen: 12 TaBV 42/17
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2017:0825.12TABV42.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Kammer
Normen: § 83 Abs. 3 ArbGG, § 100 ArbGG
Leitsätze
Im Verfahren gemäß § 100 ArbGG kommt die Durchführung einer Beweisaufnahme nicht in Betracht.
Tenor
Die Beschwerde der Beteiligten zu 2) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 27.06.2017 - 6 BV 109/17 - wird zurückgewiesen.
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