Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2017-08-29, 14 Sa 334/17

14 Sa 334/17Arbeitsgericht29.08.2017

Regest

1. Zur Frage der Anspruchsvoraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs bei sogenannter "Spoofing", wenn eine Haftung des Arbeitnehmers im konkreten Fall grobe Fahrlässigkeit vorausetzt, die hier verneint wurde. 2. Einzelfrage zum Regressverzicht aufgrund allgemeiner Versicherungsbedingungen.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 14 Sa 334/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-08-29

Aktenzeichen: 14 Sa 334/17

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2017:0829.14SA334.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Kammer

Normen: ..

Leitsätze

  1. Zur Frage der Anspruchsvoraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs bei sogenannter "Spoofing", wenn eine Haftung des Arbeitnehmers im konkreten Fall grobe Fahrlässigkeit vorausetzt, die hier verneint wurde.

  2. Einzelfrage zum Regressverzicht aufgrund allgemeiner Versicherungsbedingungen.

Tenor

1.Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 21.02.2017 (2 Ca 935/16) wird zurückgewiesen.

2.Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

3.Die Revision wird nicht zugelassen.

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