10 SaGa 14/17•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2017-09-25, 10 SaGa 14/17
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2017-09-25, 10 SaGa 14/17
10 SaGa 14/17Arbeitsgericht25.09.2017
Regest
Einstweiliger Rechtsschutz auf Gewährung von Urlaub in einem bestimmten Zeitraum: Ist der Verfügungsanspruch auf Gewährung von Urlaub in einem bestimmten Zeitraum nicht gewiss, bedarf es eines besonderen Verfügungsgrundes, der die Ungewissheit ausgleicht. Dem verfügungsbeklagten Arbeitgeber muss es wegen der Dringlichkeit des Verfügungsgrundes zuzumuten sein, den Urlaub im gewünschten Zeitraum zu gewähren, auch auf die Gefahr hin, dass ein darauf gerichteter Anspruch letztlich nicht besteht.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 10 SaGa 14/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-09-25
Aktenzeichen: 10 SaGa 14/17
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2017:0925.10SAGA14.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Kammer
Normen: § 7 Abs. 1 BurlG; §§ 894, 935, 940 ZPO; Artikel 19 Abs. 4 GG
Leitsätze
Einstweiliger Rechtsschutz auf Gewährung von Urlaub in einem bestimmten Zeitraum: Ist der Verfügungsanspruch auf Gewährung von Urlaub in einem bestimmten Zeitraum nicht gewiss, bedarf es eines besonderen Verfügungsgrundes, der die Ungewissheit ausgleicht. Dem verfügungsbeklagten Arbeitgeber muss es wegen der Dringlichkeit des Verfügungsgrundes zuzumuten sein, den Urlaub im gewünschten Zeitraum zu gewähren, auch auf die Gefahr hin, dass ein darauf gerichteter Anspruch letztlich nicht besteht.
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Krefeld vom 15.09.2017 - 3 Ga 12/17 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
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