8 Sa 285/17•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2017-10-10, 8 Sa 285/17
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2017-10-10, 8 Sa 285/17
8 Sa 285/17Arbeitsgericht10.10.2017
Regest
§ 288 Abs. 5 BGB ist bei Verzug des Arbeitgebers mit der Leistung von Entgeltzahlungen an den Arbeitnehmer anwendbar.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 8 Sa 285/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-10-10
Aktenzeichen: 8 Sa 285/17
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2017:1010.8SA285.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Normen: § 288 Abs. 5 BGB
Leitsätze
§ 288 Abs. 5 BGB ist bei Verzug des Arbeitgebers mit der Leistung von Entgeltzahlungen an den Arbeitnehmer anwendbar.
Tenor
1.Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 09.03.2017 - Az. 1 Ca 1271/16 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
2.Die Revision wird zugunsten der Beklagten zugelassen, soweit sie zur Zahlung der Verzugspauschale (Ziffer 3 des erstinstanzlichen Urteilstenors) verurteilt wurde. Im Übrigen wird die Revision nicht zugelassen.
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