10 Sa 308/17•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2017-10-27, 10 Sa 308/17
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2017-10-27, 10 Sa 308/17
10 Sa 308/17Arbeitsgericht27.10.2017
Regest
§ 288 Abs. 5 BGB findet auch im Arbeitsrecht Anwendung.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 10 Sa 308/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-10-27
Aktenzeichen: 10 Sa 308/17
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2017:1027.10SA308.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Kammer
Normen: § 288 Abs. 5 BGB
Leitsätze
§ 288 Abs. 5 BGB findet auch im Arbeitsrecht Anwendung.
Tenor
I.Die Berufung der Beklagten gegen die Schlussurteile des Arbeitsgerichts Wesel vom 22.02.2016 mit den Aktenzeichen 4 Ca 2446/16, 4 Ca 2447/16 und 4 Ca 2448/16 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
II.Zur Klarstellung wird der Tenor des Urteils mit dem Aktenzeichen 4 Ca 2446/16 wie folgt neu gefasst:
1.Die Beklagte wird verurteilt an die Klägerin 249,90 € brutto sowie 40,00 € netto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 16.11.2016 zu zahlen.
2.Die Kosten des Rechtstreits trägt die Beklagte.
III.Die Revision wird zugelassen.
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