Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2017-11-10, 6 Sa 473/17

6 Sa 473/17Arbeitsgericht10.11.2017

Regest

1.Auch für die jährlichen Anpassungen gemäß § 9 der Leistungsordnung A des Essener Verbandes gilt der für den Anwendungsbereich des § 16 BetrAVG entwickelte Grundsatz der streitbeendenden Wirkung früherer, nicht gerügter Anpassungsentscheidungen. Ob die Rüge innerhalb eines Jahres bis zum nächsten Anpassungsstichtag oder wie im Anwendungsbereich des § 16 BetrAVG innerhalb von drei Jahren seit dem letzten Anpassungsstichtag erfolgen muss, bedurfte vorliegend keiner Entscheidung, da der Kläger auch die längere Frist nicht gewahrt hat. 2.Rügen eines Verbandes, der die Interessen seiner Mitglieder wahrnimmt, wirken im Regelfall nicht zugunsten von Nichtmitgliedern.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 6 Sa 473/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-11-10

Aktenzeichen: 6 Sa 473/17

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2017:1110.6SA473.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Kammer

Normen: § 16 Abs. 1 BetrAVG

Leitsätze

1.Auch für die jährlichen Anpassungen gemäß § 9 der Leistungsordnung A des Essener Verbandes gilt der für den Anwendungsbereich des § 16 BetrAVG entwickelte Grundsatz der streitbeendenden Wirkung früherer, nicht gerügter Anpassungsentscheidungen. Ob die Rüge innerhalb eines Jahres bis zum nächsten Anpassungsstichtag oder wie im Anwendungsbereich des § 16 BetrAVG innerhalb von drei Jahren seit dem letzten Anpassungsstichtag erfolgen muss, bedurfte vorliegend keiner Entscheidung, da der Kläger auch die längere Frist nicht gewahrt hat. 2.Rügen eines Verbandes, der die Interessen seiner Mitglieder wahrnimmt, wirken im Regelfall nicht zugunsten von Nichtmitgliedern.

Tenor

1.Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 29.03.2017 - Az.: 4 Ca 56/17 - wird zurückgewiesen.
2.Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3.Die Revision wird zugelassen.

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