Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2017-11-16, 13 Sa 536/17

13 Sa 536/17Arbeitsgericht16.11.2017

Regest

kurze Inhaltsangabe Auslegung des Manteltarifvertrags für die Arbeitnehmer und Auszubildenden der Systemgastronomie zur Frage, wann zuschlagspflichtige Mehrarbeit bei Teilzeitkräften vorliegt, die ein Jahresarbeitszeitkonto vereinbart haben.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 13 Sa 536/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-11-16

Aktenzeichen: 13 Sa 536/17

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2017:1116.13SA536.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Kammer

Normen: Manteltarifvertrag für die Arbeitnehmer und Auszubildenden der Systemgastronomie

Leitsätze

kurze Inhaltsangabe Auslegung des Manteltarifvertrags für die Arbeitnehmer und Auszubildenden der Systemgastronomie zur Frage, wann zuschlagspflichtige Mehrarbeit bei Teilzeitkräften vorliegt, die ein Jahresarbeitszeitkonto vereinbart haben.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 16.05.2017 - 2 Ca 442/17 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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