13 Sa 536/17•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2017-11-16, 13 Sa 536/17
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2017-11-16, 13 Sa 536/17
13 Sa 536/17Arbeitsgericht16.11.2017
Regest
kurze Inhaltsangabe Auslegung des Manteltarifvertrags für die Arbeitnehmer und Auszubildenden der Systemgastronomie zur Frage, wann zuschlagspflichtige Mehrarbeit bei Teilzeitkräften vorliegt, die ein Jahresarbeitszeitkonto vereinbart haben.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 13 Sa 536/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-11-16
Aktenzeichen: 13 Sa 536/17
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2017:1116.13SA536.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Kammer
Normen: Manteltarifvertrag für die Arbeitnehmer und Auszubildenden der Systemgastronomie
Leitsätze
kurze Inhaltsangabe Auslegung des Manteltarifvertrags für die Arbeitnehmer und Auszubildenden der Systemgastronomie zur Frage, wann zuschlagspflichtige Mehrarbeit bei Teilzeitkräften vorliegt, die ein Jahresarbeitszeitkonto vereinbart haben.
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 16.05.2017 - 2 Ca 442/17 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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