Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2017-11-21, 8 Sa 477/17

8 Sa 477/17Arbeitsgericht21.11.2017

Regest

Die Regelung des § 288 Abs. 5 BGB findet auch auf Zahlungsansprüche aus einem Arbeitsverhältnis Anwendung.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 8 Sa 477/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-11-21

Aktenzeichen: 8 Sa 477/17

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2017:1121.8SA477.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Kammer

Normen: § 288 Abs. 5 BGB

Leitsätze

Die Regelung des § 288 Abs. 5 BGB findet auch auf Zahlungsansprüche aus einem Arbeitsverhältnis Anwendung.

Tenor

1.Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 03.05.2017 - Az. 1 Ca 1272/16 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2.Die Revision wird zugunsten der Beklagten zugelassen, soweit sie zur Zahlung der Verzugspauschale (Ziffer 3 des erstinstanzlichen Urteilstenors) verurteilt wurde. Im Übrigen wird die Revision nicht zugelassen.

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