4 TaBV 48/17•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2018-01-31, 4 TaBV 48/17
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2018-01-31, 4 TaBV 48/17
4 TaBV 48/17Arbeitsgericht31.01.2018
Regest
Zur Frage eines Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG, wenn ein nicht mehr tarifgebundener Arbeitgeber die Wochenarbeitszeit für künftig einzustellende Arbeitnehmer bei gleichbleibendem Monatsentgelt verlängert.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 4 TaBV 48/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-01-31
Aktenzeichen: 4 TaBV 48/17
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2018:0131.4TABV48.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Kammer
Normen: §§ 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2, 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO; § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG
Leitsätze
Zur Frage eines Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG, wenn ein nicht mehr tarifgebundener Arbeitgeber die Wochenarbeitszeit für künftig einzustellende Arbeitnehmer bei gleichbleibendem Monatsentgelt verlängert.
Tenor
Auf die Beschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 05.05.2017 - 1 BV 8/17 - teilweise abgeändert.
Die Anträge des Betriebsrats werden insgesamt zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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