2 Ta 159/18•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2018-04-23, 2 Ta 159/18
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2018-04-23, 2 Ta 159/18
2 Ta 159/18Arbeitsgericht23.04.2018
Regest
1. Der Rückkaufswert einer Lebensversicherung zählt, soweit er das Schonvermögen übersteigt, zum verwertbaren Vermögen. 2. Eine Vereinbarung eines Verwertungsausschlusses ist unbeachtlich, wenn sie in Kenntnis eines anstehenden Prozesses erfolgt, um die drohende Verwertung zu verhindern.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 2 Ta 159/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-04-23
Aktenzeichen: 2 Ta 159/18
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2018:0423.2TA159.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Kammer
Leitsätze
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Der Rückkaufswert einer Lebensversicherung zählt, soweit er das Schonvermögen übersteigt, zum verwertbaren Vermögen.
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Eine Vereinbarung eines Verwertungsausschlusses ist unbeachtlich, wenn sie in Kenntnis eines anstehenden Prozesses erfolgt, um die drohende Verwertung zu verhindern.
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Prozesskostenhilfebeschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 05.02.2018 - 13 Ca 4618/17 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
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