10 Sa 717/17•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2018-04-27, 10 Sa 717/17
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2018-04-27, 10 Sa 717/17
10 Sa 717/17Arbeitsgericht27.04.2018
Regest
§ 37 Abs. 4 Satz 1 BetrVG lässt es nicht zu, bei der Beurteilung der betriebsüblichen Entwicklung auf den Werdegang von Arbeitnehmern anderer Betriebe desselben Unternehmens oder gar anderer Unternehmen desselben Konzerns abzustellen. Der Umstand, dass im Einzelfall auf der Grundlage von § 3 BetrVG betriebs- oder unternehmensübergreifende Betriebsratsstrukturen geschaffen wurden, gebietet keine andere Betrachtung.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 10 Sa 717/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-04-27
Aktenzeichen: 10 Sa 717/17
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2018:0427.10SA717.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Kammer
Normen: § 78 Satz 2 BetrVG, § 37 Abs. 4 Satz 1 BetrVG
Leitsätze
§ 37 Abs. 4 Satz 1 BetrVG lässt es nicht zu, bei der Beurteilung der betriebsüblichen Entwicklung auf den Werdegang von Arbeitnehmern anderer Betriebe desselben Unternehmens oder gar anderer Unternehmen desselben Konzerns abzustellen. Der Umstand, dass im Einzelfall auf der Grundlage von § 3 BetrVG betriebs- oder unternehmensübergreifende Betriebsratsstrukturen geschaffen wurden, gebietet keine andere Betrachtung.
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 29.06.2017 - 5 Ca 2157/16 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Die Revision wird zugelassen.
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