6 Sa 64/18•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2018-05-04, 6 Sa 64/18
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2018-05-04, 6 Sa 64/18
6 Sa 64/18Arbeitsgericht04.05.2018
Regest
Das Vorbeschäftigungsverbot des § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG ist zeitlich nicht begrenzt (entgegen BAG, Urteile vom 21.09.2011 - 7 AZR 375/10 - sowie vom 06.04.2011 - 7 AZR 716/09 -).
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 6 Sa 64/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-05-04
Aktenzeichen: 6 Sa 64/18
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2018:0504.6SA64.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer
Normen: § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG
Leitsätze
Das Vorbeschäftigungsverbot des § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG ist zeitlich nicht begrenzt (entgegen BAG, Urteile vom 21.09.2011 - 7 AZR 375/10 - sowie vom 06.04.2011 - 7 AZR 716/09 -).
Tenor
I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 07.12.2017 - AZ: 2 Ca 1861/17 - abgeändert.
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Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis des Klägers bei der Beklagten nicht aufgrund der Befristung mit Ablauf des 26. Juli 2017 beendet worden ist.
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Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Entfristungsklage als Hausmeister in Vollbeschäftigung weiter zu beschäftigen.
II. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
III. Die Revision wird zugelassen.
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