7 Sa 278/17•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2018-05-09, 7 Sa 278/17
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2018-05-09, 7 Sa 278/17
7 Sa 278/17Arbeitsgericht09.05.2018
Regest
kein Leitsatz vorhanden
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 7 Sa 278/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-05-09
Aktenzeichen: 7 Sa 278/17
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2018:0509.7SA278.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Normen: ohne
Leitsätze
kein Leitsatz vorhanden
Tenor
I.Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 17.03.2017, 7 Ca 3795/16, wird als unzulässig verworfen, soweit die Beklagte verurteilt worden ist, an den Kläger
1.für den Monat November 2015 einen Betrag in Höhe von 1.604,40 € brutto abzüglich gezahlter 430,69 € netto zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.12.2015 zu zahlen.
2.für den Monat Dezember 2015 einen Betrag in Höhe von 1.680,80 € brutto abzüglich gezahlter 488,65 € netto zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.01.2016 zu zahlen.
3.für den Monat Januar 2016 einen Betrag in Höhe von 1.786,05 € brutto abzüglich gezahlter 569,47 € netto zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.02.2016 zu zahlen.
4.für den Monat Februar 2016 einen Betrag in Höhe von 1.795,07 € brutto abzüglich gezahlter 501,94 € netto zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.03.2016 zu zahlen.
5.für den Monat März 2016 einen Betrag in Höhe von 1.247,83 € brutto abzüglich gezahlter 629,15 € netto zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.04.2016 zu zahlen.
6.für den Monat April 2016 einen Betrag in Höhe von 2.293,20 € brutto abzüglich gezahlter 786,27 € netto zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.05.2016 zu zahlen.
7.für den Monat Mai 2016 einen Betrag in Höhe von 2.268,70 € brutto abzüglich gezahlter 973,78 € netto zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.06.2016 zu zahlen.
8.für den Monat Juni 2016 einen Betrag in Höhe von 2.381,40 € brutto zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.06.2016 zu zahlen.
II. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
III. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
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