Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2018-05-17, 13 Sa 114/18

13 Sa 114/18Arbeitsgericht17.05.2018

Regest

Anwendbarkeit des § 8 Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V) auf einen Schichtdienstleistenden, dessen Nachtschicht am Feiertag beginnt und am Nachfeiertag endet (Fortführung von BAG 24.09.2015 - 6 AZR 510/14 - und 20.09.2017 - 6 AZR 143/16 -).

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 13 Sa 114/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-05-17

Aktenzeichen: 13 Sa 114/18

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2018:0517.13SA114.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Kammer

Normen: § 8 Abs. 3 Satz 1 Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V)

Leitsätze

Anwendbarkeit des § 8 Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V) auf einen Schichtdienstleistenden, dessen Nachtschicht am Feiertag beginnt und am Nachfeiertag endet (Fortführung von BAG 24.09.2015 - 6 AZR 510/14 - und 20.09.2017 - 6 AZR 143/16 -).

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 15.12.2017 - 1 Ca 2709/17 - abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, die Sollarbeitszeit des Klägers um die am 01.05.2017 dienstplanmäßig ausgefallenen 5,92 Arbeitsstunden in dem auf die Rechtskraft des Urteils folgenden Monat zu reduzieren.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Die Revision wird zugelassen.

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