Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2018-06-07, 13 Sa 207/18

13 Sa 207/18Arbeitsgericht07.06.2018

Regest

Verändern die Parteien die beiderseitigen Hauptpflichten in einem fundamentalen Umfang, so hält ein für beide Parteien zum Zweck der Erprobung eingeräumtes, auf sechs Monate befristetes Widerrufsrecht einer Inhaltskontrolle stand.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 13 Sa 207/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-06-07

Aktenzeichen: 13 Sa 207/18

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2018:0607.13SA207.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Kammer

Normen: BGB § 307

Leitsätze

Verändern die Parteien die beiderseitigen Hauptpflichten in einem fundamentalen Umfang, so hält ein für beide Parteien zum Zweck der Erprobung eingeräumtes, auf sechs Monate befristetes Widerrufsrecht einer Inhaltskontrolle stand.

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 27.02.2018 - 6 Ca 6078/17 - teilweise abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger ein qualifiziertes Zwischenzeugnis zu erteilen.

Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger zu 2/3 und die Beklagte zu 1/3 zu tragen.

Die Revision wird für den Kläger für den Antrag zu 3. (Hilfsantrag) zugelassen.

Im Übrigen wird die Revision nicht zugelassen.

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