13 Sa 207/18•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2018-06-07, 13 Sa 207/18
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2018-06-07, 13 Sa 207/18
13 Sa 207/18Arbeitsgericht07.06.2018
Regest
Verändern die Parteien die beiderseitigen Hauptpflichten in einem fundamentalen Umfang, so hält ein für beide Parteien zum Zweck der Erprobung eingeräumtes, auf sechs Monate befristetes Widerrufsrecht einer Inhaltskontrolle stand.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 13 Sa 207/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-06-07
Aktenzeichen: 13 Sa 207/18
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2018:0607.13SA207.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Kammer
Normen: BGB § 307
Leitsätze
Verändern die Parteien die beiderseitigen Hauptpflichten in einem fundamentalen Umfang, so hält ein für beide Parteien zum Zweck der Erprobung eingeräumtes, auf sechs Monate befristetes Widerrufsrecht einer Inhaltskontrolle stand.
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 27.02.2018 - 6 Ca 6078/17 - teilweise abgeändert:
Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger ein qualifiziertes Zwischenzeugnis zu erteilen.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger zu 2/3 und die Beklagte zu 1/3 zu tragen.
Die Revision wird für den Kläger für den Antrag zu 3. (Hilfsantrag) zugelassen.
Im Übrigen wird die Revision nicht zugelassen.
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