10 TaBV 14/18•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2018-07-06, 10 TaBV 14/18
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2018-07-06, 10 TaBV 14/18
10 TaBV 14/18Arbeitsgericht06.07.2018
Regest
Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern über die Behandlung eines Teils des Arbeitsentgelts als sog. Übungsleiterpauschale i.S.d. § 3 Nr. 26 EStG unterliegen nicht der Mitbestimmung des Betriebsrates.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 10 TaBV 14/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-07-06
Aktenzeichen: 10 TaBV 14/18
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2018:0706.10TABV14.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Kammer
Normen: § 87 I Nr. 10 BetrVG, § 3 Nr. 26 EStG
Leitsätze
Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern über die Behandlung eines Teils des Arbeitsentgelts als sog. Übungsleiterpauschale i.S.d. § 3 Nr. 26 EStG unterliegen nicht der Mitbestimmung des Betriebsrates.
Tenor
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 19.01.2018 - 4 BV 164/17 - wird zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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