Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2018-07-06, 10 TaBV 14/18

10 TaBV 14/18Arbeitsgericht06.07.2018

Regest

Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern über die Behandlung eines Teils des Arbeitsentgelts als sog. Übungsleiterpauschale i.S.d. § 3 Nr. 26 EStG unterliegen nicht der Mitbestimmung des Betriebsrates.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 10 TaBV 14/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-07-06

Aktenzeichen: 10 TaBV 14/18

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2018:0706.10TABV14.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Kammer

Normen: § 87 I Nr. 10 BetrVG, § 3 Nr. 26 EStG

Leitsätze

Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern über die Behandlung eines Teils des Arbeitsentgelts als sog. Übungsleiterpauschale i.S.d. § 3 Nr. 26 EStG unterliegen nicht der Mitbestimmung des Betriebsrates.

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 19.01.2018 - 4 BV 164/17 - wird zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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