12 Sa 230/18•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2018-08-22, 12 Sa 230/18
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2018-08-22, 12 Sa 230/18
12 Sa 230/18Arbeitsgericht22.08.2018
Regest
Für dienstplanmäßig freie Vorfeiertage (24.12. und 31.12.), die auf einen Werktag fallen, begründet § 8 Abs. 3 Satz 1 TV-V keinen Anspruch auf entsprechende Verminderung der regelmäßigen Arbeitszeit. Diese Regelung ist in § 8 Abs. 3 Satz 1 TV-V auf gesetzliche Feiertage beschränkt.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 12 Sa 230/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-08-22
Aktenzeichen: 12 Sa 230/18
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2018:0822.12SA230.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Kammer
Normen: § 64 Abs. 2, 6 ArbGG; § 4 Abs. 1 ZPO, § 9 Satz 1 ZPO, § 253 Abs. 2 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO; §§ 8, 10 Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V)
Leitsätze
Für dienstplanmäßig freie Vorfeiertage (24.12. und 31.12.), die auf einen Werktag fallen, begründet § 8 Abs. 3 Satz 1 TV-V keinen Anspruch auf entsprechende Verminderung der regelmäßigen Arbeitszeit. Diese Regelung ist in § 8 Abs. 3 Satz 1 TV-V auf gesetzliche Feiertage beschränkt.
Tenor
1.Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Krefeld vom 05.12.2017 - 4 Ca 1356/16 - wird zurückgewiesen.
2.Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.
3.Die Revision wird zugelassen.
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