Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2018-08-24, 6 Sa 274/18

6 Sa 274/18Arbeitsgericht24.08.2018

Regest

Der Kläger macht einen Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit aus einem Haustarifvertrag geltend. Der Tarifvertrag sieht vor, dass die Höchstzahl der Teilzeitarbeitsplätze in gesonderten Vereinbarungen der Tarifvertragsparteien festgelegt werden soll. Dieser Tarifvertrag ist so auszulegen, dass im Falle des Nichtzustandekommens einer solchen ergänzenden Vereinbarung kein tarifvertraglicher Anspruch auf Teilzeit bestehen soll. Es verbleibt dann vielmehr bei dem - hier nicht streitgegenständlichen - Anspruch nach § 8 TzBfG.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 6 Sa 274/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-08-24

Aktenzeichen: 6 Sa 274/18

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2018:0824.6SA274.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Kammer

Normen: § 8 Abs. 4 Satz 3 TzBfG

Leitsätze

Der Kläger macht einen Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit aus einem Haustarifvertrag geltend. Der Tarifvertrag sieht vor, dass die Höchstzahl der Teilzeitarbeitsplätze in gesonderten Vereinbarungen der Tarifvertragsparteien festgelegt werden soll. Dieser Tarifvertrag ist so auszulegen, dass im Falle des Nichtzustandekommens einer solchen ergänzenden Vereinbarung kein tarifvertraglicher Anspruch auf Teilzeit bestehen soll. Es verbleibt dann vielmehr bei dem - hier nicht streitgegenständlichen - Anspruch nach § 8 TzBfG.

Tenor

I.Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wesel vom 28.02.2018 - AZ: 6 Ca 2258/17 - abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

II.Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

III.Die Revision wird zugelassen.

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