4 TaBV 78/17•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2018-10-10, 4 TaBV 78/17
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2018-10-10, 4 TaBV 78/17
4 TaBV 78/17Arbeitsgericht10.10.2018
Regest
Zur Eingruppierung von Supervisorn Lager und Supervisorn Cash Office (hier: Gehaltsgruppe II GTV NRW)
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 4 TaBV 78/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-10-10
Aktenzeichen: 4 TaBV 78/17
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2018:1010.4TABV78.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Kammer
Normen: § 99 BetrVG; Gehaltstarifvertrag Einzelhandel NRW (GTV NRW)
Leitsätze
Zur Eingruppierung von Supervisorn Lager und Supervisorn Cash Office (hier: Gehaltsgruppe II GTV NRW)
Tenor
Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 16.11.2017 - 15 BV 118/17 - wird auch hinsichtlich der Anträge zu 6) und 12) zurückgewiesen.
Die Entscheidung über die weitergehende Beschwerde bleibt einem abschließenden Beschluss vorbehalten.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Die Beschwerde des Betriebsrats gegen des Beschluss des Arbeitsgericht Düsseldorf vom 16.11.2017 - 15 BV 118/17 - wird auch hinsichtlich der Anträge zu 6) und 12) zurückgewiesen.
Die Entscheidung über die weitergehende Beschwerde bleibt einem abschließendem Beschluss vorbehalten.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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