2 Ta 419/18•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2018-11-07, 2 Ta 419/18
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2018-11-07, 2 Ta 419/18
2 Ta 419/18Arbeitsgericht07.11.2018
Regest
Verbessern sich die Vermögensverhältnisse der Prozesskostenhilfe-Partei zeitnah nach der Bewilligung, stellt die fehlende Mitteilung an das Gericht eine grobe Nachlässigkeit dar.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 2 Ta 419/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-11-07
Aktenzeichen: 2 Ta 419/18
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2018:1107.2TA419.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Kammer
Normen: § 120a Abs. 2 ZPO, § 124 Abs. 1 Ziffer 4 ZPO
Leitsätze
Verbessern sich die Vermögensverhältnisse der Prozesskostenhilfe-Partei zeitnah nach der Bewilligung, stellt die fehlende Mitteilung an das Gericht eine grobe Nachlässigkeit dar.
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Prozesskostenhilfebeschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 27.09.2018 - 11 Ca 2215/17 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
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