Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2018-11-07, 2 Ta 419/18

2 Ta 419/18Arbeitsgericht07.11.2018

Regest

Verbessern sich die Vermögensverhältnisse der Prozesskostenhilfe-Partei zeitnah nach der Bewilligung, stellt die fehlende Mitteilung an das Gericht eine grobe Nachlässigkeit dar.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 2 Ta 419/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-11-07

Aktenzeichen: 2 Ta 419/18

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2018:1107.2TA419.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Kammer

Normen: § 120a Abs. 2 ZPO, § 124 Abs. 1 Ziffer 4 ZPO

Leitsätze

Verbessern sich die Vermögensverhältnisse der Prozesskostenhilfe-Partei zeitnah nach der Bewilligung, stellt die fehlende Mitteilung an das Gericht eine grobe Nachlässigkeit dar.

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Prozesskostenhilfebeschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 27.09.2018 - 11 Ca 2215/17 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

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