11 Sa 603/18•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2018-11-29, 11 Sa 603/18
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2018-11-29, 11 Sa 603/18
11 Sa 603/18Arbeitsgericht29.11.2018
Regest
Berechtigte Interessen des Arbeitgebers können schon dann beeinträchtigt sein und der Ausübung einer Nebentätigkeit nach § 3 Abs. 4 Satz 2 TV-L entgegenstehen, wenn nicht auszuschließen ist, dass sie eine negative Wirkung u. a. auf die Öffentlichkeit hat.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 11 Sa 603/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-11-29
Aktenzeichen: 11 Sa 603/18
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2018:1129.11SA603.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Kammer
Normen: § 3 Abs. 4 Satz 2 TV-L
Leitsätze
Berechtigte Interessen des Arbeitgebers können schon dann beeinträchtigt sein und der Ausübung einer Nebentätigkeit nach § 3 Abs. 4 Satz 2 TV-L entgegenstehen, wenn nicht auszuschließen ist, dass sie eine negative Wirkung u. a. auf die Öffentlichkeit hat.
Tenor
| I. | Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 21.06.2018 - 2 Ca 3089/18 - wird zurückgewiesen. | |
|---|---|---|
| II. | Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. | |
| III. | Die Revision wird zugelassen. | |
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.