12 TaBV 37/18•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2018-12-12, 12 TaBV 37/18
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2018-12-12, 12 TaBV 37/18
12 TaBV 37/18Arbeitsgericht12.12.2018
Regest
1. Zur Einordnung einer Terrasse als Teil einer Betriebskantine. 2. Mitbestimmung des Betriebsrats des Betriebsrat betreffend die Öffnungszeiten der Terrassentür.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 12 TaBV 37/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-12-12
Aktenzeichen: 12 TaBV 37/18
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2018:1212.12TABV37.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Kammer
Normen: § 23 Abs. 3 BetrVG; § 87 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG; § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO
Leitsätze
- Zur Einordnung einer Terrasse als Teil einer Betriebskantine.
- Mitbestimmung des Betriebsrats des Betriebsrat betreffend die Öffnungszeiten der Terrassentür.
Tenor
I. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Essen vom 19.06.2018 - 3 BV 33/18 - abgeändert und die Anträge werden zurückgewiesen.
II. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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