Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2018-12-12, 12 TaBV 37/18

12 TaBV 37/18Arbeitsgericht12.12.2018

Regest

1. Zur Einordnung einer Terrasse als Teil einer Betriebskantine. 2. Mitbestimmung des Betriebsrats des Betriebsrat betreffend die Öffnungszeiten der Terrassentür.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 12 TaBV 37/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-12-12

Aktenzeichen: 12 TaBV 37/18

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2018:1212.12TABV37.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 12. Kammer

Normen: § 23 Abs. 3 BetrVG; § 87 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG; § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO

Leitsätze

  1. Zur Einordnung einer Terrasse als Teil einer Betriebskantine.
  2. Mitbestimmung des Betriebsrats des Betriebsrat betreffend die Öffnungszeiten der Terrassentür.

Tenor

I. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Essen vom 19.06.2018 - 3 BV 33/18 - abgeändert und die Anträge werden zurückgewiesen.

II. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

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