Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2018-12-18, 3 TaBV 7/18

3 TaBV 7/18Arbeitsgericht18.12.2018

Regest

Zustimmungsersetzungsverfahren zur - zutreffenden - Umgruppierung eines "Supervisors im Cash Office" in die Gehaltsgruppe II des Gehaltstarifvertrages für den Einzelhandel NRW.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 3 TaBV 7/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-12-18

Aktenzeichen: 3 TaBV 7/18

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2018:1218.3TABV7.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Kammer

Normen: § 99 BetrVG; GTV Einzelhandel NRW

Leitsätze

Zustimmungsersetzungsverfahren zur - zutreffenden - Umgruppierung eines "Supervisors im Cash Office" in die Gehaltsgruppe II des Gehaltstarifvertrages für den Einzelhandel NRW.

Tenor

1.Die Beschwerde des Beteiligten zu 2) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Essen vom 14.12.2017 - Az.: 5 BV 69/17 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass aus Gründen der Klarstellung der Beschlusstenor so gefasst wird, dass nicht die Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung, sondern zur Umgruppierung des Herrn L. X. in die Gehaltsgruppe II im 4. Tätigkeitsjahr des Gehaltstarifvertrages für den Einzelhandel NRW ersetzt wird.

2.Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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