13 Sa 1170/18•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2019-07-18, 13 Sa 1170/18
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2019-07-18, 13 Sa 1170/18
13 Sa 1170/18Arbeitsgericht18.07.2019
Regest
1. Gegen die Annahme eines Scheinarbeitsverhältnisses im Sinne des § 117 BGB lässt sich nicht mit Erfolg einwenden, die Parteien hätten ein Arbeitsverhältnis gewollt, um für den (Schein-)Arbeitnehmer Krankenversicherungsschutz zu erlangen (entgegen LAG Köln 22.11.2002 - 11 Sa 697/02 -). 2. Ein derartiges Scheingeschäft kann grundsätzlich auch nicht durch Bestätigung nach § 141 BGB wirksam werden (ebenfalls entgegen LAG Köln 22.11.2002 - 11 Sa 697/02 -).
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 13 Sa 1170/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-07-18
Aktenzeichen: 13 Sa 1170/18
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2019:0718.13SA1170.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Kammer
Normen: § 117 BGB; § 141 BGB
Leitsätze
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Gegen die Annahme eines Scheinarbeitsverhältnisses im Sinne des § 117 BGB lässt sich nicht mit Erfolg einwenden, die Parteien hätten ein Arbeitsverhältnis gewollt, um für den (Schein-)Arbeitnehmer Krankenversicherungsschutz zu erlangen (entgegen LAG Köln 22.11.2002 - 11 Sa 697/02 -).
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Ein derartiges Scheingeschäft kann grundsätzlich auch nicht durch Bestätigung nach § 141 BGB wirksam werden (ebenfalls entgegen LAG Köln 22.11.2002 - 11 Sa 697/02 -).
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 30.10.2018 - 4 Ca 2431/17 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Die Revision wird zugelassen.
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