4 TaBV 19/19•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2019-11-27, 4 TaBV 19/19
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2019-11-27, 4 TaBV 19/19
4 TaBV 19/19Arbeitsgericht27.11.2019
Regest
Die Durchführung der Freistellungswahl in getrennten Wahlgängen widerspricht dem mit der Anordnung der Verhältniswahl verfolgten Zweck, gewerkschaftliche Minderheiten im Betriebs-rat stärker zu schützen. Eine hiervon abweichende Regelung durch Tarifvertrag oder Betriebs-vereinbarung ist unwirksam.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 4 TaBV 19/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-11-27
Aktenzeichen: 4 TaBV 19/19
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2019:1127.4TABV19.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Kammer
Normen: §§ 19 Abs. 1, 38 Abs. 1 und 2 BetrVG
Leitsätze
Die Durchführung der Freistellungswahl in getrennten Wahlgängen widerspricht dem mit der Anordnung der Verhältniswahl verfolgten Zweck, gewerkschaftliche Minderheiten im Betriebs-rat stärker zu schützen. Eine hiervon abweichende Regelung durch Tarifvertrag oder Betriebs-vereinbarung ist unwirksam.
Tenor
| Die Beschwerden des Antragstellers sowie der Beteiligten zu 2. und zu 3. gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 17.01.2019 - 2 BV 129/18 - werden zurückgewiesen. |
|---|
| Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. |
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