Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2019-12-16, 4 Ta 413/19

4 Ta 413/19Arbeitsgericht16.12.2019

Regest

Der Wert eines Auskunftsbegehrens nach Art. 15 DSGVO beträgt 500,00 Euro, sofern nicht besondere Umstände hinzutreten

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 4 Ta 413/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-12-16

Aktenzeichen: 4 Ta 413/19

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2019:1216.4TA413.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Kammer

Normen: Art. 15 DSGVO; § 23 Abs. 3 RVG

Leitsätze

Der Wert eines Auskunftsbegehrens nach Art. 15 DSGVO beträgt 500,00 Euro, sofern nicht besondere Umstände hinzutreten

Tenor

Die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Klägerin gegen die Streitwertfestsetzung des Arbeitsgerichts Düsseldorf im Beschluss vom 25.10.2019 wird zurückgewiesen.

Diese Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.

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