4 Ta 413/19•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2019-12-16, 4 Ta 413/19
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2019-12-16, 4 Ta 413/19
4 Ta 413/19Arbeitsgericht16.12.2019
Regest
Der Wert eines Auskunftsbegehrens nach Art. 15 DSGVO beträgt 500,00 Euro, sofern nicht besondere Umstände hinzutreten
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 4 Ta 413/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-12-16
Aktenzeichen: 4 Ta 413/19
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2019:1216.4TA413.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Kammer
Normen: Art. 15 DSGVO; § 23 Abs. 3 RVG
Leitsätze
Der Wert eines Auskunftsbegehrens nach Art. 15 DSGVO beträgt 500,00 Euro, sofern nicht besondere Umstände hinzutreten
Tenor
Die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Klägerin gegen die Streitwertfestsetzung des Arbeitsgerichts Düsseldorf im Beschluss vom 25.10.2019 wird zurückgewiesen.
Diese Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.
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