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6 Sa 843/20•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2021-06-25, 6 Sa 843/20
6 Sa 843/20Arbeitsgericht25.06.2021
Die halbjährliche Erstattung von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung ist selbst dann nicht Bestandteil des nach der Versorgungsordnung für die Betriebsrente zugrunde zu legenden letzten Monatsgehalts, wenn ursprünglich ein monatlicher Erstattungsanspruch be-standen hat.
Entscheidungsdatum: 2021-06-25
Aktenzeichen: 6 Sa 843/20
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2021:0625.6SA843.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer
Normen: § 77 Abs. 3 BetrVG, § 87 Abs. 1 BetrVG
Die halbjährliche Erstattung von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung ist selbst dann nicht Bestandteil des nach der Versorgungsordnung für die Betriebsrente zugrunde zu legenden letzten Monatsgehalts, wenn ursprünglich ein monatlicher Erstattungsanspruch be-standen hat.
I.Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Duisburg vom 08.10.2020 - AZ. 1 Ca 731/20 - wird zurückgewiesen.
II.Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
III.Die Revision wird zugelassen.
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