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7 Sa 857/21•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2021-10-15, 7 Sa 857/21
7 Sa 857/21Arbeitsgericht15.10.2021
Fallen Erkrankung und Erholungsurlaub zusammen, ohne dass eine vom Arzt bescheinigte Arbeitsunfähigkeit vorliegt, findet § 9 BUrlG weder direkt noch - mangels Regelungslücke und vergleichbarer Interessenlage - analog Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn aufgrund der Erkrankung per Bescheid eine Quarantäne während des Urlaubs angeordnet wurde.
Entscheidungsdatum: 2021-10-15
Aktenzeichen: 7 Sa 857/21
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2021:1015.7SA857.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Normen: § 9 BUrlG
Fallen Erkrankung und Erholungsurlaub zusammen, ohne dass eine vom Arzt bescheinigte Arbeitsunfähigkeit vorliegt, findet § 9 BUrlG weder direkt noch - mangels Regelungslücke und vergleichbarer Interessenlage - analog Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn aufgrund der Erkrankung per Bescheid eine Quarantäne während des Urlaubs angeordnet wurde.
I.Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 28.07.2021 - 3 Ca 321/21 - wird zurückgewiesen.
II.Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
III.Die Revision wird zugelassen.
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