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5 Sa 656/22•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2023-04-21, 5 Sa 656/22
5 Sa 656/22Arbeitsgericht21.04.2023
Ein Sanierungstarifvertrag, der als firmenbezogener Verbandstarifvertrag zwischen der Gewerkschaft und dem Arbeitgeberverband abgeschlossen worden ist, löst im Umfang seines Geltungsbereichs einen normativ geltenden Flächentarifvertrag auch dann ab, wenn im Arbeitsvertrag eine individualrechtliche Bezugnahmeklausel auf die "Tarifverträge für die Metall-, Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens" vereinbart worden ist.
Entscheidungsdatum: 2023-04-21
Aktenzeichen: 5 Sa 656/22
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2023:0421.5SA656.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer
Normen: § 4 Abs. 1 und 3 TVG
Ein Sanierungstarifvertrag, der als firmenbezogener Verbandstarifvertrag zwischen der Gewerkschaft und dem Arbeitgeberverband abgeschlossen worden ist, löst im Umfang seines Geltungsbereichs einen normativ geltenden Flächentarifvertrag auch dann ab, wenn im Arbeitsvertrag eine individualrechtliche Bezugnahmeklausel auf die "Tarifverträge für die Metall-, Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens" vereinbart worden ist.
I.Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 03.08.2022 - Az.: 7 Ca 200/22 - wird zurückgewiesen.
II.Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
III.Die Revision wird für den Kläger zugelassen.
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