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8 SLa 655/24•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2025-03-11, 8 SLa 655/24
8 SLa 655/24Arbeitsgericht11.03.2025
Entscheidungsdatum: 2025-03-11
Aktenzeichen: 8 SLa 655/24
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2025:0311.8SLA655.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8
Normen: § 15 Abs. 2 AGG
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 23.10.2024 - Az.: 1 Ca 669/24 - teilweise abgeändert. Die Klage wird abgewiesen, soweit die Beklagte zu einer Zahlung von mehr als 3.750,00 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.06.2024 verurteilt worden ist.
Im Übrigen wird die Berufung der Beklagten zurückgewiesen.
Die (erstattungsfähigen Kosten des Rechtsstreiets trägt die Klägerin* zu 1/4, die Beklagte zu 3/4.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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