18 Sa 772/94•Landesarbeitsgericht Hamm, 1995-01-25, 18 Sa 772/94
Landesarbeitsgericht Hamm, 1995-01-25, 18 Sa 772/94
18 Sa 772/94Arbeitsgericht25.01.1995
Regest
Die Beschaffungstätigkeit einer Angestellten in der Arbeitsgruppe "Zentrale Beschaffungen" eines Kreises einschließlich der Aufträgs- und Rechnungsabwicklung und der Marktbeobachtung ist. ■als ein einheitlicher Arbeitsvorgang anzusehen. Dieser Arbeitsvorgang erfordert zwar gründliche Fachkenntnisse, aber keine gründlichen, und vielseitigen Fachkenntnisse, da lediglich Verbrauchsgüter einfacher Art von der Klägerin zu beschaffen sind.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 18 Sa 772/94 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1995-01-25
Aktenzeichen: 18 Sa 772/94
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:1995:0125.18SA772.94.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 18. Kammer
Normen: §§ 22, 23 BAT 1975
Leitsätze
Die Beschaffungstätigkeit einer Angestellten in der Arbeitsgruppe "Zentrale Beschaffungen" eines Kreises einschließlich der Aufträgs- und Rechnungsabwicklung und der Marktbeobachtung ist. ■als ein einheitlicher Arbeitsvorgang anzusehen. Dieser Arbeitsvorgang erfordert zwar gründliche Fachkenntnisse, aber keine gründlichen, und vielseitigen Fachkenntnisse, da lediglich Verbrauchsgüter einfacher Art von der Klägerin zu beschaffen sind.
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 14.03.1994 - 5 Ca 1377/93 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung werden der Klägerin auferlegt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.