Landesarbeitsgericht Hamm, 1995-01-25, 18 Sa 772/94

18 Sa 772/94Arbeitsgericht25.01.1995

Regest

Die Beschaffungstätigkeit einer Angestellten in der Arbeitsgruppe "Zentrale Beschaffungen" eines Kreises einschließlich der Aufträgs- und Rechnungsabwicklung und der Marktbeobachtung ist. ■als ein einheitlicher Arbeitsvorgang anzusehen. Dieser Arbeitsvorgang erfordert zwar gründliche Fachkenntnisse, aber keine gründlichen, und vielseitigen Fachkenntnisse, da lediglich Verbrauchsgüter einfacher Art von der Klägerin zu beschaffen sind.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 18 Sa 772/94 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1995-01-25

Aktenzeichen: 18 Sa 772/94

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:1995:0125.18SA772.94.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 18. Kammer

Normen: §§ 22, 23 BAT 1975

Leitsätze

Die Beschaffungstätigkeit einer Angestellten in der Arbeitsgruppe "Zentrale Beschaffungen" eines Kreises einschließlich der Aufträgs- und Rechnungsabwicklung und der Marktbeobachtung ist. ■als ein einheitlicher Arbeitsvorgang anzusehen. Dieser Arbeitsvorgang erfordert zwar gründliche Fachkenntnisse, aber keine gründlichen, und vielseitigen Fachkenntnisse, da lediglich Verbrauchsgüter einfacher Art von der Klägerin zu beschaffen sind.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 14.03.1994 - 5 Ca 1377/93 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung werden der Klägerin auferlegt.

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