4 Sa 1926/96•Landesarbeitsgericht Hamm, 1997-08-28, 4 Sa 1926/96
Landesarbeitsgericht Hamm, 1997-08-28, 4 Sa 1926/96
4 Sa 1926/96Arbeitsgericht28.08.1997
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 4 Sa 1926/96 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1997-08-28
Aktenzeichen: 4 Sa 1926/96
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:1997:0828.4SA1926.96.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Tenor
Die Berufungen beider Parteien werden mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß der Kläger ab 01.01.1996 in die Gehaltsgruppe III, Gehaltsstaffel a), Endstufe, eingruppiert ist.
Die Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger zu 10/13 und die Beklagte zu 3/13 zu tragen.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 24.012,00 DM festgesetzt.
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