Landesarbeitsgericht Hamm, 1997-08-28, 4 Sa 1926/96

4 Sa 1926/96Arbeitsgericht28.08.1997

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 4 Sa 1926/96 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1997-08-28

Aktenzeichen: 4 Sa 1926/96

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:1997:0828.4SA1926.96.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer

Tenor

Die Berufungen beider Parteien werden mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß der Kläger ab 01.01.1996 in die Gehaltsgruppe III, Gehaltsstaffel a), Endstufe, eingruppiert ist.

Die Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger zu 10/13 und die Beklagte zu 3/13 zu tragen.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 24.012,00 DM festgesetzt.

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